Informationen zu Brauchtumsfeuern

Erstellt von Thomas Meier, MA am 01.04.2026

Wenn am Karsamstag in der Steiermark die Osterfeuer entzündet werden, dann ist das weit mehr als nur ein schönes Schauspiel. Es ist ein gelebtes Stück Brauchtum und ein Zeichen für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Familien, Freundeskreise und ganze Dorfgemeinschaften kommen zusammen, um diesen besonderen Brauch zu feiern.

Gerade in einer Zeit, in der vieles schnelllebig ist, haben solche Traditionen einen besonderen Wert. Sie verbinden Generationen, schaffen gemeinsame Erinnerungen und geben ein Gefühl von Vertrautheit. Gerade weil das Osterfeuer für so viele Menschen einen hohen Stellenwert hat, ist es wichtig, sehr verantwortungsvoll damit umzugehen. Denn so stimmungsvoll die Osterfeuer auch sind, sie bleiben offenes Feuer und damit immer auch eine potenzielle Gefahr.

Anlässlich des bevorstehenden Osterwochenendes weist der Landesfeuerwehrverband Steiermark auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen (siehe auch Brauchtumsfeuer- Verordnung) und die damit verbundenen Sicherheitsvorgaben beim Abbrennen von Brauchtumsfeuern hin.

Brauchtumsfeuer sind im Jahresverlauf nur zu zwei Anlässen erlaubt – zu Ostern und zur Sommer-Sonnenwende. Das Abbrennen ist nicht flächendeckend gestattet. In Graz besteht beispielsweise ein generelles Verbot für derartige Feuer. Auch in mehreren Gemeinden im Grazer Umland, mit besonders hoher Belastung im Hinblick auf die Luftreinhaltung, gelten strenge Einschränkungen. Dort ist lediglich ein einziges Brauchtumsfeuer, organisiert durch die Gemeinde selbst oder durch eine von ihr beauftragte Stelle, zulässig.

Das Entzünden eines Osterfeuers ist in der Steiermark heuer ausschließlich von Karsamstag, 4. April ab 15 Uhr bis Ostersonntag, 5. April um 3 Uhr früh erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Abbrennen nicht zulässig. Ein Ausweichen auf den sogenannten Kleinen Ostersonntag (eine Woche später) ist ebenfalls nicht erlaubt.

Die steirischen Feuerwehren appellieren heuer besonders eindringlich an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Grund dafür sind die aktuellen Witterungsbedingungen. Der Winter war in vielen steirischen Regionen sehr niederschlagsarm, das Sturmereignis am vergangenen Wochenende hat den Boden zusätzlich ausgetrocknet – und auch bis zum Osterwochenende ist aus heutiger Sicht kein nennenswerter Regen zu erwarten. Gleichzeitig ist der anhaltende Wind in der Karwoche ein wesentlicher Faktor. Diese Kombination erhöht das Risiko, dass sich ein Osterfeuer durch Funkenflug rasch ausbreiten und außer Kontrolle geraten kann. Aus diesem Grund wird um besondere Umsicht und angepasstes Verhalten beim Umgang mit offenem Feuer ersucht.

„Wir wissen“, so Landesfeuerwehrkommandant-Stellvertreter LBDS Christian Leitgeb, „dass Brauchtumsfeuer in vielen Regionen fester Bestandteil des kulturellen Lebens sind. Daher wollen wir als Feuerwehr keineswegs als Spaßbremse oder Verhinderer auftreten, sondern als Partner, der mit sachlicher Information und klaren Empfehlungen zur Sicherheit aller beitragen möchte, damit Brauchtum und Feiern nicht zur Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt wird“, so Leitgeb. „Wer ein Osterfeuer entzündet, übernimmt auch die Verantwortung dafür, dass es nicht außer Kontrolle gerät“, betont Leitgeb und appelliert auf das eigene Bauchgefühl zu hören. „Wenn es zu trocken oder zu windig ist, lieber nicht anzünden. Und wenn doch, dann nur mit ausreichend Abstand laut den jeweiligen Vorgaben, mit ausreichend verfügbarem Löschmittel und mit entsprechendem Verantwortungsbewusstsein“, ergänzt LBDS Leitgeb.

Die wichtigsten Punkte für eine möglichst sichere Durchführung sind in den nachstehenden Sicherheitstipps zusammengefasst.

Sicher feiern heißt vorbereitet sein –

deswegen Sicherheitstipps beachten

  • Ausschließlich trockene Pflanzenreste (z.B. Laub) und unbehandeltes Holz (z.B. Baumschnitt) verwenden – der Umwelt zuliebe. Sämtliche nicht biogenen Materialien wie z.B. Kunststoffe („Plastiksackerl“), Verpackungsmaterial, Altreifen, Lacke oder Gummi – aber auch andere Abfälle wie Möbelstücke, Altkleider etc., haben im Brauchtumsfeuer absolut nichts verloren.
  • Keine übergroßen Feuerstellen anhäufen. Nicht zu viel Material auf einmal abbrennen, gefährlichen Funkenflug unbedingt vermeiden.
  • Tiere schützen. Das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umschichten, damit das Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
  • Sicherheitsabstände beachten! Dringend empfohlen wird, wegen Rauch und Hitze bzw. Brandausbreitungsgefahr, entsprechend den gesetzlichen Verordnungen, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Feuerstelle einzuhalten. Mindestens 100 Meter zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern. Mindestens 50 Meter zu Straßen, Wegen etc. [öffentl. Verkehrsflächen]. Mindestens 50 Meter zu Gebäuden und anderen Objekten und mindestens 40 Meter zu Baumbeständen wie Wald, Baumgruppen oder Hecken. Entsprechend § 4 Abs 5 der Brauchtumsfeuer-Verordnung ist bei Nichteinhaltung der Abstands-, Beschickungs- und Sicherheitsbestimmungen das Entfachen des Feuers zu untersagen bzw. ein sofortiger Löschauftrag im Sinne des § 3 Abs. 2 BLRG seitens der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu erteilen.
  • Windrichtung beim Entzünden beachten. Das Feuer darf z.B. bei starkem Wind gar nicht angezündet werden und ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen.
  • Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen nicht nur ein hohes Risiko (Gefahr von Stichflammen und Verbrennungen), sondern sind auch verboten!
  • Offenes Feuer muss vom Entzünden bis zum vollständigen Ablöschen durchgehend beaufsichtigt werden. Es ist wichtig dafür Sorge zu tragen, dass sich das Feuer nicht unkontrolliert ausbreiten kann.
  • Ausreichend Löschmittel bereithalten. (Wasser, Feuerlöscher, Sand etc.).
  • Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste unbedingt freihalten.
  • Vorsicht Strohballen: diese gemütlichen Sitzgelegenheiten können sich bereits durch die Hitzestrahlung von allein entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
  • Auf kleine Kinder aufpassen – Kleinkinder unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen dabei die ihnen unbekannte Gefahr.
  • Im Ernstfall: Notruf „122“ Sollte das Brauchtumsfeuer außer Kontrolle geraten sofort die Feuerwehr über Notruf 122 alarmieren.

Nachschau kann Einsätze verhindern

 Ein wichtiger Punkt für die Feuerwehren ist auch der Umgang mit wahrgenommenem Feuerschein. Die Feuerwehr rät, nicht jeden Feuerschein sofort automatisch als Einsatz zu melden, sondern wenn möglich kurz zu prüfen, ob es sich um ein kontrolliertes Osterfeuer handelt.

Typische Situation

Am Abend ist in der näheren Umgebung ein Feuer sichtbar und Menschen stehen rundherum. In diesem Fall handelt es sich sehr wahrscheinlich um ein Brauchtumsfeuer. Anders ist die Lage, wenn Flammen plötzlich an ungewöhnlichen Orten auftreten, etwa hinter Gebäuden oder in waldnahen Gebieten, ohne erkennbare Aufsicht oder wenn Funkenflug und starke Rauchentwicklung zu sehen sind. Dann besteht akute Gefahr.

 

Im Ernstfall zählt jede Minute

Wenn ein Notruf abgesetzt wird, ist es entscheidend, die Fragen der Disponenten möglichst genau zu beantworten. Besonders wichtig ist dabei auch die genaue Ortsangabe. Wo genau ist der Einsatzort? Je präziser diese Information ist, desto schneller kann die Feuerwehr helfen. Zusätzlich sind folgende Angaben wichtig: Wer ruft an? Was genau ist passiert? Sind Menschen und/oder Tiere in Gefahr?

 

Klare Botschaft der Feuerwehr

„Unser Appell ist ganz klar: Brauchtumsfeuer ja, aber nur mit Verantwortung, Hausverstand und unter Einhaltung aller Sicherheitsregeln. Dann bleiben sie das, was sie sein sollen. Ein schönes Osterbrauchtum“, so Leitgeb abschließend.